AufgabeVorbescheid

Der Vorbescheid bietet dem Bauherrn die Möglichkeit, über einzelne, konkret im Antrag formulierte Fragestellungen bereits vor der aufwändigen Erstellung eines Bauantrags eine verbindliche Klärung durch die Baugenehmigungsbehörde zu erreichen. Mit dem in diesen Punkten vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung erhält er frühzeitige Rechtssicherheit in den im Vorbescheid beantworteten Fragen. Typische Anwendungsfälle für Vorbescheidsanträge sind beispielsweise die Klärung der grundsätzlichen Bebaubarkeit eines Grundstücks oder aber die Möglichkeit einer Gebäudeumnutzung oder Gebäudeerweiterung.

Ansprechpersonen:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Frau Bereich Miltenberg
Infotelefon
09371 501-363 oder 36409371 501-79365E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
Frau Bereich Obernburg
Infotelefon
09371 501-632 oder 63409371 50179-365E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Kontaktinformationen:

Bürgerservice Bereich Miltenberg: Gemeinden Altenbuch, Amorbach, Bürgstadt, Collenberg, Dorfprozelten, Eichenbühl, Faulbach, Großheubach, Kirchzell, Kleinheubach, Klingenberg, Laudenbach, Miltenberg, Mönchberg, Neunkirchen, Röllbach, Rüdenau, Schneeberg, Stadtprozelten,Weilbach, Wörth.

Bürgerservice Bereich Obernburg: Gemeinden Elsenfeld, Erlenbach, Eschau, Großwallstadt, Hausen, Kleinwallstadt, Leidersbach, Mömlingen, Niedernberg, Obernburg, Sulzbach.

Notwendige Unterlagen:

Dem Antrag auf Vorbescheid sind, je nach Fragestellung, die für die Beurteilung der gestellten Fragen notwendigen Unterlagen (beispielsweise Lagepläne, Skizzen, Zeichnungen) beizufügen.

Zeitraum:

Der Bauvorbescheid gilt zunächst für die Dauer von 3 Jahren. Vor Ablauf der Frist kann er auf Antrag um jeweils 2 Jahre verlängert werden.

Entstehende Kosten:

Für den Bauvorbescheid werden je nach Umfang der Fragestellung Gebühren in Höhe von 0,5 Tausendstel der anrechenbaren Baukosten, mindestens jedoch 40 Euro, erhoben. Diese Gebühren können bei einer späteren Baugenehmigung teilweise angerechnet werden.
  • Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten:
    Mo, Di: 8.00 bis 16.00 Uhr
    Mi: 8.00 bis 12.00 Uhr
    Do: 8.00 bis 18.00 Uhr
    Fr: 8.00 bis 13.00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Für die Kfz-Zulassungsstelle kann die Terminvereinbarung online erfolgen, ansonsten bitte telefonisch.
    Eine Vorsprache auch ohne Termin ist zu folgenden Zeiten möglich:
    Mo, Di, Do: 8 - 12 Uhr
    Mi, Fr: 8 - 10 Uhr

  • Adressen

    Adressen:
    Landratsamt Miltenberg
    Brückenstraße 2
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501-0
    Fax: 09371 501-270
    E-Mail: info@lra-mil.de


    Außenstellen:

    Brückenstraße 20
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 270

    Dienststelle Obernburg
    Römerstraße 18-24 (Sparkassengebäude)
    63785 Obernburg

    Tel.: 09371 501 300
    Fax: 09371 501 79 624

    Veterinäramt
    Fährweg 35
    63897 Miltenberg

    Tel.: 09371 501 0
    Fax: 09371 501 79 532  

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